Definitive Verurteilung nach Unfall auf dem Cresta Run St. Moritz
BGer – Das Bundesgericht hat die Verurteilung des Sekretärs eines Skeleton-Clubs in Graubünden wegen fahrlässiger schwerer Körperverletzung bestätigt. Der Mann wird für einen Unfall im Januar 2008 auf dem Cresta Run bei St. Moritz verantwortlich gemacht, bei dem ein Engländer seinen rechten Fuss verlor. (Urteil 6B_1388/2017)
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