Ausstand für Zürcher Staatsanwältin wegen unfairen Verfahrens
BGer – Eine Staatsanwältin aus dem Kanton Zürich muss in einer Strafuntersuchung wegen Menschenhandels in den Ausstand treten. Sie hat diverse Verfahrensfehler begangen, die insgesamt schwerwiegend sind. Dies hat das Bundesgericht entschieden. (Urteil 1B_375/2017 und 1B_379/2017)
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