Zulässige Satire
Ein in der satirischen Sendung «Zytlupe» von Radio SRF ausgestrahlter Beitrag über die Wasserverschmutzung verletzt das Programmrecht nicht, obwohl die Bauern darin als «subventionierte Brunnenvergifter» bezeichnet wurden. Dies stellte die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) anlässlich ihrer öffentlichen Beratungen vom 2. Februar 2018 fest. Ganz knapp wies sie zudem eine Beschwerde gegen einen Beitrag der «Rundschau» von Fernsehen SRF über die Kritik an der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) ab.
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