Einmal mehr: Fragwürdiges im Mietrecht vom Mon-Repos
Die Qualität französischsprachiger Entscheide des Bundesgerichts im Mietrecht ist seit einiger Zeit nicht mehr über alle Zweifel erhaben. Leider hat dieser Trend noch kein Ende gefunden. Betroffen ist diesmal der Problemkreis «Nichtverwendung des von einem Kanton vorgeschriebenen Formulars beim Abschluss eines neuen Mietvertrages».
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare