Urteil im Nidwaldner Wirtschaftsprozess zu Unrecht aufgehoben
BGer – Das Obergericht des Kantons Nidwalden hat das Urteil der Vorinstanz im Fall des Wirtschaftsprozesses aus dem Jahr 2015 zu Unrecht aufgehoben. Das Bundesgericht hat diesen Fehler korrigiert und damit eine Beschwerde der Nidwaldner Staatsanwaltschaft gutgeheissen. (Urteil 6B_32/2017)
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