Transplantationsgesetz: Lebendspender besser abgesichert
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 18. Oktober 2017 entschieden, das revidierte Transplantationsgesetz und das Ausführungsrecht per 15. November 2017 in Kraft zu setzen. Mit den Änderungen werden Lebendspenderinnen und -spender finanziell besser abgesichert. Weiter wird geklärt, unter welchen Voraussetzungen bei urteilsunfähigen Spenderinnen und Spendern im Hinblick auf eine Organentnahme vorbereitende medizinische Massnahmen vorgenommen werden können. In einer neuen Verordnung wird zudem die Überkreuz-Lebendspende von Nieren geregelt.
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare