Neuer Steuerort für Maklerprovisionen ab 2019
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 16. August 2017 beschlossen, eine Änderung des Steuerharmonisierungsgesetzes beim Besteuerungsort von Maklerprovisionen aus Immobiliengeschäften auf den 1. Januar 2019 in Kraft zu setzen.
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