Tatsächliche Überbauung von Bauland: Freiburger Regelung genügt nicht
BGer – Die im Kanton Freiburg getroffene Regelung, um die tatsächliche Überbauung von Bauland herbeizuführen, genügt den Anforderungen des revidierten Raumplanungsrechts des Bundes nicht. Das Bundesgericht heisst die Beschwerde von vier Privatpersonen und einer Gemeinde teilweise gut. Der Freiburger Gesetzgeber wird eine Lösung treffen müssen, welche die bundesrechtlichen Vorgaben erfüllt. (Urteil 1C_222/2016)
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