Démolition d’un balcon non conforme
BGer – Fünf Jahre nach der Baubewilligung für einen Balkon muss der Eigentümer eines Wohnhauses in der Altstadt von Delémont diesen beseitigen. Das Bundesgericht hat das Vorliegen einer Ausnahme für dieses Bauwerk abgelehnt, dessen Ausmasse fast dreimal so gross sind wie in den ursprünglichen Bauplänen vorgesehen. (Urteil 1C_411/2016) (as)
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