Berner «Watch-Liste» mit Risikotätern bleibt unter Verschluss
BGer – Eine vom Vorsteher des Amts für Justizvollzug des Kantons Bern (AJV) geführte «Watch-Liste» mit Risikotätern und Verwahrten enthält keine Hinweise darauf, dass bei den Aufgeführten von vornherein Vollzugslockerungen ausgeschlossen sind. Dies hält das Bundesgericht in einem Urteil fest. (Urteil 1C_111/2017)
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