Elektronische Beschwerde auf kantonaler Ebene
BGer – Bei kantonalen Gerichten können Beschwerden nur dann gültig in elektronischer Form eingereicht werden, wenn dafür eine spezifische gesetzliche Regelung besteht. Das Bundesgericht weist die Beschwerde eines Mannes ab, auf dessen elektronisch unterzeichnete und übermittelte Beschwerde die sozialversicherungsrechtliche Abteilung des Kantonsgerichts des Kantons Wallis nicht eingetreten ist. (Urteil 8C_455/2016)
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