Invalidenrente: Schweiz hat Recht auf ein faires Verfahren verletzt
EGMR – Ein invalider Mann hatte vor dem Sozialversicherungsgericht Zürich keine Gelegenheit, zu den Eingaben der Pensionskasse Stellung zu nehmen, gegen welche er eine Klage eingereicht hatte. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat nun entschieden, dass damit sein Recht auf ein faires Verfahren verletzt wurde. (Urteil 7318/09)
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