Peine trop clémente pour l’hébergement de deux évadés
BGer – Da er Häftlinge, die im Juli 2013 aus der Waadtländer Strafanstalt Etablissements de la Plaine de l'Orbe (EPO) ausgebrochen waren, einige Tage beherbergt hatte, muss ein ehemaliger Zellengenosse der Häftlinge mit einer härteren Strafe rechnen. Das Bundesgericht akzeptierte den Rekurs der Freiburger Staatsanwaltschaft. (Urteil 6B_84/2016) (sts)
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