Jusletter

Keine Verletzung der Nachtflugordnung durch Flughafen

  • Autor/Autorin: Jurius
  • Beitragsarten: Aus dem Bundesverwaltungsgericht
  • Rechtsgebiete: Verwaltungsverfahren
  • Zitiervorschlag: Jurius, Keine Verletzung der Nachtflugordnung durch Flughafen, in: Jusletter 7. November 2016
BVGer – Der Flughafen Zürich verletzt die Nachtflugordnung nicht, wenn er die verspäteten Starts und Landungen bis um 23.30 Uhr zulässt. Das Bundesverwaltungsgericht hat eine Beschwerde des Schutzverbands der Bevölkerung um den Flughafen Zürich (sbfz) in diesem Punkt abgewiesen. (Urteil A-1672/2016)

0 Kommentare

Es gibt noch keine Kommentare

Ihr Kommentar zu diesem Beitrag

AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.