Keine Verletzung der Nachtflugordnung durch Flughafen
BVGer – Der Flughafen Zürich verletzt die Nachtflugordnung nicht, wenn er die verspäteten Starts und Landungen bis um 23.30 Uhr zulässt. Das Bundesverwaltungsgericht hat eine Beschwerde des Schutzverbands der Bevölkerung um den Flughafen Zürich (sbfz) in diesem Punkt abgewiesen. (Urteil A-1672/2016)
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