Ausführungsprojekt Umfahrung Näfels
BGer – Das Bundesgericht weist die gegen das Ausführungsprojekt zur Umfahrung Näfels erhobenen Beschwerden ab. Es verletzt im vorliegenden Fall kein Bundesrecht, das erhebliche öffentliche Interesse an der Umfahrungsstrasse stärker zu gewichten als die entgegenstehenden öffentlichen Interessen sowie die privaten Interessen enteigneter Personen. (Urteile1C_556/2013, 1C_558/2013, 1C_562/2013)
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