Kompetenz zur Festlegung der Tarife für Verkehrsbetriebe
BGer – Das Bundesgericht bestätigt die Kompetenz des Grossen Rates des Kantons Genf zur Festlegung der Tarife für die Genfer Verkehrsbetriebe. Die nach Annahme der kantonalen Initiative «Stopp den Tariferhöhungen bei den Genfer Verkehrsbetrieben! » eingeführte Kompetenzregelung ist mit Bundesrecht vereinbar. (Urteil 2C_62/2015)
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