Bauunternehmer muss nach tödlichem Unfall ins Gefängnis
BGer – Nach einem tödlichen Arbeitsunfall im Bezirk Zurzach (AG) muss der Inhaber einer Ostschweizer Baufirma ins Gefängnis. Das Bundesgericht bestätigte die teilbedingte Freiheitsstrafe von drei Jahren. (Urteile 6B_1069/2015 und 6B_1070/2015)
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