Bericht zu Administrativuntersuchung im BFS wird öffentlich
BVGer – Der ehemalige Direktor des Bundesamts für Statistik (BFS) hat vergeblich eine Beschwerde gegen die Herausgabe des Schlussberichts zur Administrativuntersuchung rund um seinen Abgang im Jahr 2013 eingereicht. Gemäss Bundesverwaltungsgericht besteht ein erhebliches öffentliches Interesse daran, den Bericht zugänglich zu machen. (Urteil A-8073/2015)
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