Neues Bürgerrechtsgesetz tritt am 1. Januar 2018 in Kraft
Am 20. Juni 2014 stimmte das Parlament dem revidierten Bürgerrechtsgesetz zu. Das neue Gesetz stellt sicher, dass nur gut integrierte Ausländerinnen und Ausländern den Schweizer Pass erhalten. Am 17. Juni 2016 hat der Bundesrat die entsprechende Bürgerrechtsverordnung verabschiedet und beschlossen, das Gesetz auf den 1. Januar 2018 in Kraft zu setzten.
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