Jusletter

Der Täter als Zeuge im Kartellverfahren

  • Autoren/Autorinnen: Roger Thomi / Herbert Wohlmann
  • Beitragsarten: Beiträge
  • Rechtsgebiete: Strafprozessrecht, Kartellrecht, Verwaltungsrecht
  • Zitiervorschlag: Roger Thomi / Herbert Wohlmann, Der Täter als Zeuge im Kartellverfahren, in: Jusletter 13. Juni 2016
Bei Einvernahmen in Kartelluntersuchungen werden gemäss Praxis der Wettbewerbsbehörden nur Organe von Unternehmen als Parteivertreter einvernommen. Die übrigen Mitarbeiter, unter ihnen auch diejenigen Mitarbeiter, welche die Abrede mutmasslich getätigt haben, werden dagegen als Zeugen befragt und sind verpflichtet, auszusagen. Die Autoren sind der Ansicht, dass diese Praxis nicht mit den geltenden strafprozessualen und verfassungsrechtlichen Prinzipien vereinbar ist und plädieren, dass Mitarbeiter, welche die Abrede mutmasslich getätigt haben, nicht als Zeugen sondern als Auskunftspersonen befragt werden.

Inhaltsverzeichnis

  • I. Darstellung des Modellsachverhalts
  • II. Frage
  • III. Analyse
  • 1. Die Zeugenregelung des Kartellgesetzes
  • 2. Zeugen und Auskunftspersonen gemäss Strafprozessordnung
  • 3. Analoge Anwendung der strafprozessualen Regeln über Zeugen und Auskunftspersonen im Kartellverfahren
  • 4. Fazit

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