Ehemaliges Altersheim darf als Asylzentrum genutzt werden
BGer – Obwohl das ehemalige Altersheim in der Gemeinde Fischbach (LU) seit über 15 Jahren nicht mehr als solches genutzt wurde und ausserhalb der Bauzone liegt, darf es in eine Unterkunft für Asylbewerber umfunktioniert werden. (Urteil 1C_168/2015 und 1C_178/2015)
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare