Einsicht in Dokumente zu illegalen Heilmitteln
BStGer – Die Strafverfolgungsbehörden und Swissmedic dürfen die Unterlagen prüfen, die im Rahmen von fünf Hausdurchsuchungen wegen Verdachts auf Verstösse gegen das Heilmittelgesetz sichergestellt worden sind. Dies hat die Beschwerdekammer des Bundesstrafgerichts entschieden. (Urteil BE.2015.6 und BE.2015.13)
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