Jäger müssen Schwarzwildschäden mitzahlen
BGer – Jagdgesellschaften müssen sich an der Entschädigung von Schwarzwildschäden finanziell beteiligen. Das hat das Bundesgericht entschieden und die Beschwerde einer Solothurner Jagdgesellschaft gegen die kantonale Entschädigungspflicht abgewiesen. (Urteil 2C_975/2015)
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