FC Servette muss nicht für Polizeieinsatz gegen Fans aufkommen
BGer – Der Fussballclub Servette Genf muss nicht für einen Einsatz der Kantonspolizei Waadt aufkommen, zu welchem es wegen gewalttätigen Servette-Fans gekommen war. Dies hat das Bundesgericht entschieden. Es hält fest, dass für eine Überwälzung der Kosten die gesetzliche Grundlage fehlt. (Urteil 2C_780/2015)
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