Weiterhin kein Reisepass für mutmasslichen Schweizer Dschihadisten
BStGer – Der 26 Jahre alte Schweizer, der im April 2015 mutmasslich in das syrisch-irakische Kriegsgebiet zu reisen versuchte, erhält seine Reisedokumente weiterhin nicht zurück. Das Bundesstrafgericht hat eine Beschwerde des Mannes gegen die Weiterführung dieser Massnahme abgewiesen. (Urteil BH.2015.10)
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