Kein Erfolg für Wahlbeschwerde der Piratenpartei
BGer – Die Selbstporträts der im Nationalrat vertretenen Parteien in der Broschüre für die Wahlen vom 18. Oktober 2015 haben nicht gegen herrschendes Recht verstossen. Das hat das Bundesgericht entschieden und deshalb Beschwerden der Piratenpartei aus den Kantonen Aargau, Zug und Zürich abgewiesen. (Urteil 1C_522/2015, 1C_527/2015 und 1C_535/2015)
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