Keine Jugendarbeit-Fördergelder für religiösen Verein
BVGer – Der Aargauer Verein Adonia erhält vom Bund zu Recht kein Geld für seine Kinder- und Jugendarbeit. Das hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden und eine Beschwerde von Adonia abgewiesen. Der Verein setzte vor allem auf Glaubensvermittlung und Bekehrung. Die Jugendarbeit sei einzig Mittel zum Zweck. (Urteile B-5202/2014 und B-7280/2014)
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