Keine Eintragung genetisch fremder Kinder
BGer – Ein Ehepaar aus dem Kanton Aargau kann genetisch nicht verwandte Kinder, welche in den USA von einer Leihmutter ausgetragen wurden, im schweizerischen Personenstandsregister nicht als seine Kinder eintragen lassen. (Urteil 5A_443/2014)
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