Keine Amtshilfe bei gestohlenen Daten
BVGer – Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Urteil A-6843/2014 vom 15. September 2015 entschieden, dass auf ein Amtshilfegesuch, das auf gestohlenen Daten basiert, nicht eingetreten werden darf. Das Ersuchen der französischen Direction générale des finances publiques vom 23. Dezember 2013 beruhte auf einer Liste potentieller französischer Steuerpflichtiger, die von einem Datendiebstahl durch Angestellte der betroffenen Bank stammte. (Urteil A-6843/2014)
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