Staatsanwalt darf nicht über das Pensionsalter hinaus arbeiten
BVGer – Das Bundesverwaltungsgericht hat die Beschwerde eines Staatsanwalts des Bundes abgewiesen, der nach dem Erreichen des Pensionsalters noch bis zum Ende seiner Amtsdauer arbeiten wollte. Die Bundesanwaltschaft wollte ihn nicht länger im Amt haben. (Urteil A-2970/2015)
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