Zu viel Antibiotika in Schweinemast ist «nur» Tierquälerei
BGer – Das Bundesgericht bestätigt ein Urteil des Kantonsgerichts St. Gallen, das einen Schweinemastbesitzer vom Vorwurf der vorsätzlichen Übertretung des Heilmittelgesetzes freigesprochen hat. Dies obwohl der Mann seinen Tieren das Medikament verbotenerweise nach Abschluss der Mast verabreicht hatte. (Urteil 6B_1029/2014)
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare