Krankenkassen und Pflegeheime müssen Tarife verhandeln
BVGer – Zugelassene Pflegeheime dürfen Nebenleistungen, wie Physio- oder Ergotherapie, gegenüber den Krankenkassen auch dann verrechnen, wenn sie vom Pflegeheim selbst erbracht werden. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht aufgrund einer Beschwerde aus dem Kanton Zürich entschieden. (Urteil C-1190/2012)
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