Beschränkung des Strassenstrichs ist rechtens
BGer – Das Bundesgericht hat eine Beschwerde gegen die Begrenzung der Strassenprostitution im Niederdorf von zehn auf neu vier Stunden pro Tag abgewiesen. Der Zürcher Stadtrat hatte im März 2013 einen entsprechenden Beschluss gefasst, basierend auf der im Frühling 2012 erlassenen Prostitutionsverordnung. (Urteil 2C_106/2015)
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