Künstler erhält keinen Schadenersatz
BGer – Das Bundesgericht hat eine Verfassungsbeschwerde des Künstlers Hans Danuser abgewiesen. Er erhält keinen Schadenersatz für das gestrichene Kunstprojekt im Schulhaus Quader in Chur. (Urteil 2D_18/2015)
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare