BLS darf Gemeinde für Bahnübergang zur Kasse bitten
BVGer – Die BLS darf die Gemeinde Biglen für einen Bahnübergang zur Kasse bitten. Die Gemeinde hatte eine 1972 mit einer Rechtsvorgängerin des Bahnunternehmens BLS geschlossene, aber vergessene Vereinbarung aus dem Archiv geholt, um sich gegen Forderungen der BLS zu wappnen. Das Bundesverwaltungsgericht hat nun das Gegenteil entschieden. (Urteil A-4768/2014)
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