Anpassung bei den Regeln zur Versicherungsaufsicht
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 25. März 2015 eine Revision der Aufsichtsverordnung beschlossen. Die Anpassungen sollen insbesondere eine Anerkennung der Äquivalenz zwischen den schweizerischen Solvenzregeln und den Anforderungen der Solvabilität-II-Richtlinie durch die EU ermöglichen.
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