Revision der Geldwäschereiverordnung
Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA eröffnet die Anhörung zum Entwurf der revidierten Geldwäschereiverordnung-FINMA. Die revidierte Verordnung trägt sowohl dem revidierten Geldwäschereigesetz vom 12. Dezember 2014 Rechnung als auch den angepassten internationalen Standards, den Empfehlungen der Financial Action Task Force.
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