Strafe für Räuber bestätigt
BGer – Es bleibt bei einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren und einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen à 30 Franken für den Haupttäter eines brutalen Raubüberfalls auf einen Pensionierten in Weesen SG. Das Bundesgericht hat eine Beschwerde gegen das Urteil des Kantonsgerichts St. Gallen abgewiesen. (Urteil 6B_865/2013)
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