Anfechtung von Zwischenentscheiden des CAS beim Bundesgericht
Bemerkungen zum Urteil des Bundesgerichts 4A_6/2014 vom 28. August 2014 (zur Publikation vorgesehen)
In der Schiedsgerichtsbarkeit im Sport besteht ein doppelter Instanzenzug, falls eine Entscheidung eines Sportverbands mit Berufung beim CAS angefochten werden kann. Wird eine Entscheidung durch den CAS aufgehoben und die Streitsache zur Neubeurteilung an die Vorinstanz zurückgewiesen, so liegt ein Zwischenentscheid vor, da durch die Rückweisung lediglich das Verfahren vor dem Schiedsgericht abgeschlossen wird. Zwischenentscheide können wegen rechtsfehlerhafter Bestellung oder unrichtiger Beurteilung der Zuständigkeit angefochten werden; weitere Rügen sind nur zulässig, sofern sie direkt mit der Bestellung bzw. der Zuständigkeit des Schiedsgerichts zusammenhängen.
Inhaltsverzeichnis
- I. Vorbemerkungen
- II. Prozessgeschichte
- 1. Verfahren FIFA
- 2. Verfahren CAS
- 3. Beschwerde in Zivilsachen
- III. Erwägungen des Bundesgerichts
- 1. Qualifikation des Schiedsspruchs des CAS als Zwischenentscheid
- 2. Zulässige Rügen
- 3. Aufhebung des Schiedsspruchs des CAS
- IV. Kommentar
- 1. Urteil des Bundesgerichts
- 2. Bedeutung der Rechtsprechung des Bundesgerichts
- 3. Schiedsspruch des CAS
- V. Fazit
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