Schweiz darf Iraner nicht in sein Heimatland ausweisen
EGMR – Weil einem iranischen Asylsuchenden in seiner Heimat Folter und unmenschliche Behandlung drohen, darf er nicht dorthin weggewiesen werden. Dies hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) entschieden und kippt damit einen Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts. (Urteil 52589/13)
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare