Anwaltliche Äusserung im Graubereich des Zulässigen
BGer – Das Bundesgericht hat die Beschwerde einer Anwältin gutgeheissen, die wegen Verletzung von Berufspflichten eine Busse von 500 Franken auferlegt bekommen hatte. Die Juristin hatte in einem Gesuch für ein Besuchsrecht ehrverletzende Ausführungen gemacht. (Urteil 2C_1138/2013)
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