Angeschuldigter hat Recht auf Kenntnis der Namen anderer Befragten
BGer – Die Neuenburger Staatsanwaltschaft hat einem wegen Kokainhandels Beschuldigten die Identität von Personen nicht bekannt geben wollen, die sie im Zusammenhang mit dem Fall zu befragen gedachte. Das Bundesgericht hat nun eine Beschwerde des Angeschuldigten gutgeheissen. (Urteil 1B_24/2014)
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