Keine Höchststrafe für Mord mit Beil
BGer – Mit elf Axthieben gegen Kopf und Nacken brachte ein Mann im Dezember 2010 seine Ex-Frau auf offener Strasse um. Das Bundesgericht hat nun das Urteil des Obergerichts Zürich bestätigt: Der Mörder erhält eine Freiheitsstrafe von 20 Jahren und nicht eine lebenslängliche. (Urteil 6B_599/2013)
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare