Richtlinie über die Vorratsspeicherung von Daten ungültig
EuGH – Die Richtlinie über die Vorratsspeicherung von Daten beinhaltet einen Eingriff von grossem Ausmass und besonderer Schwere in die Grundrechte auf Achtung des Privatlebens und auf den Schutz personenbezogener Daten, der sich nicht auf das absolut Notwendige beschränkt. (Urteile C-293/12 und C-594/12)
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