Widerrufsrecht bei Telefonverträgen und beim Online-Handel
Der Bundesrat begrüsst die Einführung eines allgemeinen Widerrufsrechts von 14 Tagen bei Telefon- und Fernabsatzverträgen. Dies hat er am 14. März 2014 in seiner Stellungnahme zu einer Parlamentarischen Initiative festgehalten. Die Möglichkeit des Widerrufs soll die Konsumentinnen und Konsumenten bei Telefonverträgen sowie beim Versand- und Online-Handel besser schützen.
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