Strafe für Nacktwanderer verjährt
BGer – Der vor drei Jahren in Appenzell Ausserrhoden verurteilte Nacktwanderer bleibt straffrei. Laut Bundesgericht sind sowohl die unbezahlt gebliebene Busse von 100 Franken als auch die an ihre Stelle getretene eintägige Freiheitsstrafe mittlerweile verjährt. (Urteil 6B_955/2013)
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