Rejet d’une demande de révision d’un père infanticide
BGer – Das Bundesgericht wies den Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens eines Mannes, der seinen sechs Jahre alten Sohn am 20. Juni 2008 getötet hatte, ab. Es ist der Auffassung, dass keine neuen Fakten vorliegen, die eine erneute Bewertung der Mordmerkmale begründen würden. (Urteil 6B_956/2013) (sk)
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