Kleine Photovoltaik-Anlagen brauchen keine Plangenehmigung mehr
Der Bundesrat hat die Teilrevision der Verordnung über das Plangenehmigungsverfahren (VPeA) gutgeheissen. Dank der neuen Regelungen können kleine Photovoltaik-Anlagen und andere kleine Stromerzeugungsanlagen künftig ohne Genehmigung des Eidgenössischen Starkstrominspektorats (ESTI) gebaut werden. Eine Plangenehmigungspflicht besteht nur noch für Anlagen mit einer Leistung über 30 kVA. Die revidierte Verordnung tritt am 1. Dezember 2013 in Kraft.
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