Anforderungen an Reisedokumente für Schengen-Raum
Drittstaatsangehörige, die in das Hoheitsgebiet der Schengen-Staaten einreisen, müssen künftig im Besitz eines Reisedokuments sein, das noch drei Monate über die Ausreise hinaus gültig ist. Diese ist eine der Neuerungen, die der Bundesrat am 14. August 2013 gutgeheissen hat. Er verabschiedete die entsprechende EU-Verordnung zur Änderung des Schengener Grenzkodex und weitere Rechtsakte des Schengen-Besitzstands im Bereich Grenzkontrollen, Einreise und Visa.
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