Gesetz zu Schlichtungsverhandlungen in Mietsachen aufgehoben
BGer – Das Bundesgericht hat ein Gesetz des Kantons Genf aufgehoben, das Mieter und Vermieter von der Pflicht befreit, persönlich an der Schlichtungsverhandlung zu erscheinen, da es Bundesrecht widerspricht. Die neue Schweizerische Zivilprozessordnung (ZPO) regelt die Pflicht zum Erscheinen an der Schlichtungsverhandlung abschliessend, insbesondere für Mietstreitigkeiten. Das angefochtene kantonale Gesetz befreit in weitergehendem Umfang von der Pflicht zum Erscheinen als die ZPO. (Urteil 4C_1/2013)
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare